In den letzten Monaten wurde viel über die Änderung der Elektroauto-Kaufprämie “Umweltbonus” diskutiert. Viele mögliche Änderungen wurden vorgeschlagen und diskutiert. Von Kürzungen bis hin zum kompletten Wegfall der Kaufprämie waren alle Vorschläge dabei. Nun gibt es endlich Klarheit, wie die Förderung ab dem 01. Januar 2023 weitergeführt wird. Die neue Förderrichtlinie wurde am 09. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit offiziell ab dem 01. Januar 2023 in Kraft. Damit werden Elektroautos ab dem kommenden Jahr geringer vom Staat bezuschusst, die Kaufunterstützung von Plug-in-Hybriden entfällt komplett und, wie von vielen gewünscht, die Mindesthaltedauer erhöht. Alle wichtigen Änderungen haben wir für euch hier zusammengefasst.
Änderung im Jahr 2023
Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Datum gelten folgende Richtlinien:
Ab diesem Datum
- können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
- gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
- und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.
In 2023 und 2024 folgen weitere Anpassungen:
- Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
- Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
Quelle: Bundesanzeiger / Bafa Pressemitteilung